Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt und benötigen ein Schadensgutachten?
Oder soll es ein Wertgutachten wegen Sonderumbauten oder für einen Oldtimer sein?
Spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken einen Exoten zu kaufen oder zu verkaufen? Oder brauchen Sie ein Kurzgutachten wegen eines Bagatellschadens?Wir erstellen für Sie das passende Gutachten unabhängig und kompetent .
Unfälle passieren trotz voranschreitender Technik immer noch relativ häufig. Und fast immer haben die Betroffenen wenig Zeit sich um Reparatur etc. zu kümmern. Zudem ist ein Schaden am Fahrzeug sehr ärgerlich.
In diesen Situationen können Sie sich auf unsere schnelle und flexible Arbeitsweise verlassen. Wir vereinbaren zeitnahe Termine und begutachten entstandene Schäden bei Ihnen zu Hause oder bei Ihrer Arbeitsstelle oder auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Ist die Schuldfrage in einem Unfall unklar, sollten Sie Beweise sichern und ein Gutachten erstellen lassen, um im Streitfall ein rechtsgültiges Dokument vorweisen zu können.
Trägt der Unfallgegner die Schuld, lassen Sie in jedem Fall ein Gutachten erstellen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung. Diese muss auch für Ihren Rechtsbeistand im Streitfall aufkommen und natürlich für die sach- und fachgemäße Instandsetzung in einem Kfz-Meisterbetrieb.
Unsere Kfz-Gutachter Karlsruhe Leistungen auf einen Blick
Schadensgutachten
Wertgutachten
Oldtimergutachten
Sondergutachten
Wiederaufbaugutachten
- Kfz – Sachverständiger
- Rechtsanwalt
- Versicherung
Wiederaufbaugutachten
Haben Sie Ihren Oldtimer aufwändig restaurieren lassen und möchten nun den Tatsächlichen Wert, neben dem persönlichen Wert feststellen lassen, erstellen wir gerne ein Wiederaufbaugutachten. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur den aktuellen Marktwert, sondern auch den Anschaffungspreis, und den Aufwand, der in Form von Zeit und Ersatzteilen eingebracht wurde.Die gleichen Maßgaben gelten für Schadengutachten bei Oldtimern.
Sachverständiger in Karlsruhe
Wichtig für Sie :
-Flexible und kurzfristige Termine Termine für Unfallgutachten und sonstige Gutachten biete ich im Normalfall am Tag Ihrer Anfrage an, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag. Flexible Termine sind auch am Wochenende möglich. -Auf Wunsch direkter elektronischer Versand der Schadengutachten.Tipps :
Kfz – Haftpflichtschäden Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte ist. Nur bei Kfz-Haftpflichtschäden kann der Geschädigte in eigener Entscheidung einen freien Gutachter wählen und beauftragen. Es sei darauf hingewiesen, dass die juristische Beweislast grundsätzlich immer beim Geschädigten liegt.Kfz – Kaskoschäden
Die Kfz-Kaskoversicherung greift bei selbst verschuldeten Unfällen. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind auch mutwillige Beschädigungen (Vandalismus), Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand-, sowie Einbruch- /Diebstahlschäden u.a. abgedeckt. Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Bei Kaskoschäden wird der Gutachter in der Regel von der Versicherung beauftragt. Sprechen Sie Ihre Versicherung darauf an, ob Sie die Möglichkeit haben, unser Büro einzuschalten.Fragen / Antworten :
- - Unfallschadenkalkulation,
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